Anwesenheit in der Offenen Ganztagesschule:
- Die Anwesenheitspflicht beginnt unmittelbar nach Unterrichtsende.
- Jeder Schüler meldet sich persönlich bei den Betreuern an.
- Vor Verlassen der Erweiterten Offenen Ganztagesschule meldet sich jeder Schüler persönlich bei den Betreuern ab.
- Entschuldigungen müssen bis 8:00 Uhr im Büro der Offenen Ganztagsschule gemeldet werde. Dies ist telefonisch, per Email oder über die Schul-Info App möglich. Ohne eine Entschuldigung ist ein
Verlassen der Erweiterten Offenen Ganztagsschule nicht möglich.
Im Gebäude der Ganztagsschule
- Es gilt die Schulhausordnung.
- Wir gehen sorgfältig mit dem Eigentum der Erweiterten Offenen Ganztagesschule um.
- Wir achten auf Sauberkeit und Hygiene in den Toiletten.
Aufsichtspflicht
- Die Erweiterte Offene Ganztagesschule betreut und beaufsichtigt die Kinder nur während der Öffnungszeiten.
- Die Aufsichtspflicht auf dem Weg von und zur Erweiterten Offenen Ganztagesschule steht in der ausschließlichen Verantwortung der Personensorgeberechtigten.
- Die Kinder dürfen die Einrichtung nur alleine ohne Aufsicht verlassen, wenn die Personensorgeberechtigten eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
- Bei gemeinsamen Aufenthalten (z.B. Veranstaltungen) in der Kindertageseinrichtung von Eltern, oder von Eltern beauftragte Begleitpersonen, mit dem Kind, obliegt die Aufsichtspflicht den
Personensorgeberechtigten bzw. den Begleitpersonen. Das Kind untersteht hier nicht der Obhut der Einrichtung, solange es nicht dem Einfluss der Personensorgeberechtigten oder Begleitpersonen entzogen
ist.