Bedingungen und Voraussetzungen für die Einführung eines Schulhundes

 

Bedingungen des Hundes

Ein Hund, der regelmäßig mit in der Schule ist, um einen Pädagogen bei seiner pädagogischen Arbeit zu unterstützen, muss einige Grundbedingungen erfüllen, damit es zu keinen Problemen und Verletzungen bei den Schülern kommt!

  • keinerlei aggressive Ausstrahlung
  • am Menschen orientiert
  • keinen Herdenschutztrieb
  • Gehorsam
  • ruhiges Wesen
  • absolut verträglich mit Kindern
  • keinerlei Beißansätze
  • nicht bellfreudig
  • nicht sehr geräuschempfindlich
  • nicht ängstlich und unsicher
  • Eine gute Bindung zum Pädagogen ist eine weitere wichtige Voraussetzung um den regulären Ablauf störungsfrei abhalten zu können bzw. den Hund gezielt in die pädagogische Arbeit mit einzubeziehen. 

 

Zusätzlich ist folgendes zu leisten:

  • ausreichende Grunderziehung und spezielles Training durch Hundehalter mit Ablegen gewisser Prüfungen (Hundeschule, Wesenstest, Begleithundeprüfung)
  • Gesundheitsprävention durch alle nötigen Impfungen und Wurmkuren
  • Familienanschluss beim Hundehalter als Hauptsozialpartner

Bedingungen der Erzieherin

  • Sicherheit im Beruf effektive Arbeit mit einem Hund ist nur möglich, wenn die Erzieherin über ausreichende Sicherheit im Beruf verfügt (Tagesablauf, Inhalte, Kontakt zu Schülern, Vorbereitung)
  • Hundesachkenntnis gute Kenntnis zum Thema Hund und seinen Verhaltensweisen (z. B. Ausdrucksverhalten, Physis des Hundes, Entwicklung des Hundes, Lernverhalten, Stresssymptome…)
  • Unterstützung durch das Umfeld gemeint ist sowohl das private als auch berufliche Umfeld
  • Teambildung „Chemie“ zwischen Hund und Halter ist entscheidend
  • Kenntnisse Hundegestützter Pädagogik Grundwissen über Bedingungen und Prozesse der Tiergestützten Intervention müssen vorhanden sein; können durch spezielle Aus- und Fortbildungen gestützt werden
  • Beachtung ethischer Aspekte die besonders achtsame Wahrnehmung gegenüber dem Hund und dessen Einsatz steht im Vordergrund; Achtung des Tierschutzgesetzes und des Hundewohls

Bedingungen der Schule

  • Zustimmung der Schulgremien Zustimmung durch die Schulleitung Zustimmung der Lehrerkonferenz Information der Eltern ( Brief, Elternabend, Abfragen) Zustimmung der Schulpflegschaft und –konferenz Zustimmung/Information der Schulaufsicht Information des Gesundheitsamtes Information der Haftpflichtversicherung
  • räumliche und zeitliche Bedingungen langsames Heranführen des Hundes an die Schule (Besuch außerhalb Schulbetrieb, in kleineren Gruppen, AG, Annäherung an normalen Schulbetrieb) Rückzugsmöglichkeit für den Hund (innerhalb und außerhalb des Klassenraums) begrenzter Einsatz für den Hund (Auszeiten und Pausen einführen und einhalten, schulfreie Tage)

Bedingungen bei den Schülern

  • begrenzter Schülerkontakt: Kinder langsam an den Hund heranführen, „Hundeführerschein“ erarbeiten lassen, „Erfahrene“ erhalten mehr Verantwortung
  • Information und Training als Gesundheitsprävention Grundregeln für Umgang mit Hund aufstellen/ erarbeiten
  • Freiwilligkeit: Niemand darf zum Kontakt gezwungen werden
  • Mitverantwortung kleinere Aufgabe auf Schüler übertragen (Wasser, Gassirunde, Fellpflege, Sauberkeit Hundeplatz
  • Bindungsaufbau durch Einzel-/ Kleingruppenarbeit je besser die Bindung zwischen Kindern und Hund, umso erfolgreicher die Förderung und Arbeit mittels Hund
  • Beachtung des kulturellen Hintergrundes Rücksichtnahme auf religiösen/kulturellen Hintergrund muslimischer Schüler (Elternarbeit!)
  • adäquater Hund für die Schüler nicht jeder Hund/jede Rasse eignet sich als Schulhund bzw. für alle Schüler
  • keine Allergien ist abzufragen aber allg. gilt: kein Mensch reagiert allgem. allergisch auf Hunde, sondern nur auf spezielle Hunde; großteils reicht die Meidung des direkten Körperkontaktes zum Hund

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Dr.-Konrad-Wiegand-Schule
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